Altenpflege - Krankenpflege - Hauswirtschaftliche Versorgung - Essen auf Rädern
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Fragen + Antworten

Hier können Sie sich über die wichtigsten Fragen rund um die häusliche Pflege informieren.

Wer erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Leistungsansprüche haben alle Personen, die pflegebedüftig sind.

Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung regelmäßig Hilfen in ihrem Alltag benötigen, gelten als pflegebedürftig.

Voraussetzung für die Leistung ist, daß der Hilfebedarf täglich und auf Dauer (für mindestens 6 Monate) in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens besteht.

Um welche Bereiche des täglichen Lebens handelt es sich dabei?
  • Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.)
  • Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
  • Im Bereich der Mobilität (Aufstehen, Zu- Bett- Gehen, Treppensteigen, Verlassen der Wohnung usw.)
  • Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung usw.)
Was bedeuten die Pflegegrade?

Der Umfang der Leistungen Ihrer Krankenkasse hängt davon ab, wie viel Unterstützung Sie oder Ihr Angehöriger in den verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens benötigt. Das Pflegeversicherungsgesetz unterscheidet hierbei drei Pflegestufen:

  • Pflegegrad I: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
    eine geringe Beeinträchtigung nach Pflegegrad 1 liegt vor,  wenn die Pflegeperson maximal 12,5 Punkte (von 100) erreicht
  • Pflegegrad II: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    eine erhebliche Beeinträchtigung nach Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die Pflegeperson mindestens 12,5 Punkte ( von 100 ) erreicht.
  • Pflegegrad III: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    eine schwere Beeinträchtigung nach Pflegegrad 3 liegt vor, wenn die Pflegeperson       mindestens 27( von 100 ) erreicht.
  • Pflegegrad IV: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    eine schwerer Beeinträchtigung nach Pflegegerad 4 liegt vor, wenn die Pflegeperson mindestens 47,5 Punkte( von 100) erreicht.
  • Pflegegrad  V: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung eine schwerste
    eine schwerste Beeinträchtigung nach Pflegegrad 5 liegt vor, wenn die Pflegeperson  mindestens 90 Punkte ( von 100)  erreicht.
Wie werden der Hilfebedarf und die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Zuerst müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen. Die Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe trifft die Kasse auf der Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen( MDK).

Dieses Gutachten wird durch einen Mitarbeiter des MDK bei Ihnen zu Hause durchgeführt. Danach bekommen sie von Ihrer Pflegekasse einen Bescheid, in welchem Umfang Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können und Ihre Einstufung in die entsprechende Pflegestufe.

Wie lange dauert der ganze Vorgang?

Es gibt für den Zeitraum des Anerkennungsverfahrens keine verbindlich festgelegte Dauer. Nach unserer Erfahrung dauert es von der Antragstellung bis zur Einstufung etwa 6- 8 Wochen.

Es gibt allerdings auch erhebliche Abweichungen.

Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?

Auch wenn das Einstufungsverfahren längere Zeit dauert, ist es selbstverständlich für Sie möglich sofort Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Einstufung wird ab dem Tag der Antragstellung rückwirkend gewährt! Sie bekommen innerhalb dieses Zeitraumes von uns keinen Rechnung gestellt.

Wir gehen solange in Vorleistung und rechnen dann im nachhinein mit den Kassen ab.

Was Sind Geldleistungen?

Haben sie den Wunsch, Ihre pflegerische Versorgung selbst zu sichern, können Sie Anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein monatliches Pflegegeld beantragen. Es liegt in Ihrer Entscheidung, ob Sie Angehörige, Freunde, Nachbarn oder erwerbsmäßige Pflegekräfte mit Ihrer Pflege betrauen.

Das Pflegegeld muß aber zweckgebunden für Ihre pflegeausgegeben werden.

Beziehen Sie nur das Pflegegeld, sind Sie verpflichtet, ergänzend die Unterstützung einer zugelassenen Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen.

In den Pflegestufen I und II ist dieser Pflegeeinsatz mindestens einmal halbjährlich, in der Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich abzurufen!

Selbstverständlich können Sie diese Hausbesuche von uns in Anspruch nehmen!

Wie hoch sind die Geldleistungen?

Die Höhe des Pflegegeldes liegt ebenfalls von dem Grad der Pflegebedürftigkeit ab:

  • Pflegegrad   I:     0 € monatlich
  • Pflegegrad  II: 316 € monatlich
  • Pflegegrad III: 545 € monatlich
  • Pflegegrad IV:  728 € monatlich
  • Pflegegrad V:   901 € monatlich
Was sind Sachleistungen?

Wenn Sie pflegebedürftig sind und Hilfe durch professionelle Pflegekräfte in Anspruch nehmen können sie bei Ihrer Pflegekasse Sachleistungen beantragen.

Ihr Pflegedienst rechnet dann seine erbrachten Leistungen zu den vertraglich geregelten Sätzen direkt mit der Kasse.

Wie hoch sind die Sachleistungen?

Die Höhe der Sachleistungen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab:

  • Pflegegrad   I:    125€ monatlich
  • Pflegegrad  II:    689€ monatlich
  • Pflegegrad III:  1298€ monatlich
  • Pflegegrad IV:  1612€  monatlich
  • Pflegegrad V:   1996€  monatlich
Was Sind Kombinationsleistungen?

Unter Kombinationsleistung versteht man, dass die Pflege eines Patienten zum Teil von einem zugelassenen, ambulanten Pflegedienst und zum Teil von einem Angehörigen erbracht wird.

Wie funktioniert das?
Wird die Pflegesachleistung nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann gleichzeitig ein entsprechend gemindertes Pflegegeld beansprucht werden. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gemindert, den der Pflegebedürftige in Form von Sachleistungen erhalten hat.

Beispiel:
Die Pflegestufe II beinhaltet Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von monatlich 1.144,- €. Davon hat der Pflegebedürftige 80 % in Anspruch genommen = 915,- €. Es besteht daher noch Anspruch auf 20 % des Pflegegeldes der Pflegestufe II (Pflegegeld der Pflegestufe II: 458,- € x 20 % = 91,6,- €). Der Pflegebedürftige erhält somit 91,6- € monatliches Pflegegeld, über das er frei verfügen kann.

Kann ich über den Pflegedienst auch Essen Auf Rädern bekommen?

Ja, Seit dem 1.7.2001 bieten wir diese Leistung an.

Sie bekommen täglich eine warme Mahlzeit von unserem Dienst nach Hause gebracht. Es stehen sämtliche Kostformen und Diäten zur Verfügung.

Wenn Sie in pflegebedürftig sind und Leistungen der Pflegekasse erhalten, besteht die Möglichkeit einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen. Wir beraten Sie selbstverständlich diesbezüglich.

Rufen Sie uns an.

Ich benötige einen Hausnotrufdienst. Was kann ich tun?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen bei der Anschaffung eines solchen Gerätes.

Die Kosten hierfür trägt unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Pflegekasse.

Sind Sie ein zugelassener Pflegedienst?

Ja, Wir besitzen alle Versorgungsvertäge mit den Kranken- und Pflegekassen.

Das heißt für Sie, daß wir unsere Leistungen direkt mit den Kostenträgern abrechnen können.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Diese Frage kann man sicherlich nicht pauschal beantworten. Sie bekommen von uns auf jeden Fall vor der Rechnungstellung einen detaillierten Kostenvorschlag, damit sie genau wissen, welche kosten auf Sie zukommen.

Leistungen der Behandlungspflege wie z.B. Injektionen oder Verbände werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse nach einer Genehmigung für einen bestimmten Zeitraum übernommen, so daß für Sie keine Kosten entstehen.

Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Hierbei übernimmt die Kasse die Kosten bis zu einer bestimmte Höchstgrenze. Darüber gehende Beträge müssen privat bezahlt werden.

Die Entsprechenden Preise können Sie unserer aktuellen Preisliste entnehmen.

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Wir bieten Ihnen eine attraktive Ausbildung in einem zukunftssicherem Beruf mit selbständiger und eigenverantwortlicher Arbeit.

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Eröffnung am 01.10.2015
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