Altenpflege - Krankenpflege - Hauswirtschaftliche Versorgung - Essen auf Rädern
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Unsere Leistungen der Pflegeversicherung

Große Toilette beinhaltet:
  • An - und Auskleiden
  • Hautpflege
  • Kämmen
  • Mund und Zahnpflege
  • Rasieren
  • Waschen (im Bett oder am Waschbecken)
  • Duschen / Baden umfaßt ggf. Haarwäsche
  • Transfer aus dem Bett / ins Bett
  • Bett machen / richten

Fachkraft Pflege:37,33 €
ergänzende Hilfe:36,64€

Kleine Toilette beinhaltet:
  • An- und Auskleiden
  • Hautpflege
  • Mund und Zahnpflege
  • Teilwäsche ( im Bett oder am Waschbecken)
  • Bett machen / richten

Fachkraft Pflege : 24,97 €
ergänzende Hilfe: 17,89 €

Transfer An- Auskleiden beinhaltet:
  • Transfer aus dem Bett / ins Bett
  • An / Auskleiden
  • Bett machen / richten

Fachkraft Pflege : 13,30 €
Ergänzende Hilfe : 9,49 €

Hilfe bei Ausscheidungen beinhaltet:
  • An / Auskleiden
  • Hilfe beim Gang zur Toilette
  • Pflege bei Katheter- und Urinalversorgung
  • Pflege bei Windel- und Einlagenversorgung
  • Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem (auch Entsorgung von Sekret über   Magensonde)
  • Teilwaschung

Fachkraft Pflege: 15,75 €

Ergänzende Hilfe: 12,45 €

Spezielles Lagern beinhaltet:
  • Bett machen / richten
  • Lagern
  • Dekubitusprophylaxe (Umfaßt Hautpflege und Lagerungshilfsmittel)

Fachkraft: 12,32 €

ergänzende Hilfe: 8,80 €

Mobilisation beinhaltet:
  • Passive / Aktive Bewegung der Extremitäten
  • Aufrichten im Bett
  • Setzen an den Bettrand
  • Transfer aus dem Bett / ins Bett
  • Atemübungen

Fachkraft: 12,32 €
ergänzende Hilfe: 8,80 €

Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme beinhaltet:
  • Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
  • Mundgerechtes portionieren
  • Zubereiten eines Kalt / Warmgetränkes

Fachkraft: 8,51 €

ergänzende Hilfe: 6,04 €

Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme beinhaltet:
  • Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
  • Mundgerechtes portionieren
  • Zubereiten eines Kalt / Warmgetränkes
  • Essen und Trinken darreichen
  • Mundpflege / Prothesenpflege
  • Teilwaschung

Fachkraft: 29,76 €
ergänzende Hilfe: 21,24 €

Verabreichen von Sondennahrung beinhaltet:
  • Vorrichten der Sondennahrung
  • Überprüfen der Sondenlage
  • Verabreichen der Sondennahrung und Überwachung
  • Spülung der Sonde nach Applikation
  • Reinigung der Gebrauchsgegenstände

Fachkraft:14,41

Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung beinhaltet:*

(keine Spaziergänge, nicht zu kulturellen Veranstaltungen)

  • An/Auskleiden
  • Treppensteigen
  • Begleitung zu Behörden, Ärzten, Einkauf
  • Preis je angefangen Viertelstunde

Fachkraft: 14,41 €
ergänzende Hilfe: 10,79 €

Zubereitung einer einfachen Mahlzeit

Fachkraft: 16,82 €
ergänzende Hilfe: 13,59 €

Essen auf Rädern

3,78 €

Zubereiten warme Mahlzeit

in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

Fachkraft: 39,27 €
ergänzende Hilfe: 31,70 €

Einkaufen / Besorgungen*

Fachkraft: 14,41 €
ergänzende Hilfe: 10,79 €

Preis je angefangene Viertelstunde

Waschen, Bügeln, Putzen*

Fachkraft: 14,41 €
ergänzende Hilfe: 10,79 €

Preis je angefangene Viertelstunde

Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes

Fachkraft: 7,13 €
ergänzende Hilfe: 5,78 €

Pflegerische Betreuungsmassnahme

Fachkraft:14,41 €
ergänzende Hilfe: 10,79 €

Anmerkung:
* pro angefangene 1/4 Stunde

Wegepauschalen:

Zur Abgeltung der Wegegebühren werden pro Einsatz pauschal 5,25 € vergütet.
Erhält ein Versicherter sowohl Pflegesachleistungen und Behandlungspflege bei einem Hausbesuch, so beträgt die Wegepauschale 2,95 € pro Einsatz.

Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen:
Wird auf Wusch des Versicherten ein Einsatz an Sonn- oder Feiertagen erbracht,
so werden 3,34 € pro geleistetem Einsatz vergütet.

An Samstagen beträgt der Zuschlag ab 13 Uhr 2,21€ pro Einsatz.

Investitionskosten:
Pro Hausbesuch: 1,30€
(Investitionskosten werden von den Kostenträgern nicht übernommen und sind somit
von den Kunden selbst zu tragen. Sie werden jeweils zu Ende eines Abrechnungsmonats
vom Pflegedienst in Rechnung gestellt.)

Die Preise richten sich nach den derzeit gültigen Vergütungsvereinbarungen für ambulante Pflege nach § 89 SGB XI zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Dachverbänden der Leistungserbringer. Sie sind für beide Seiten bindend.

Stand :01.01.2023