Krankenpflege
Wir erbringen für Sie selbstverständlich fachgerecht alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V.
Wie Funktioniert das?
- Ihr Hausarzt stellt bei Ihnen den Hilfebedarf fest
- Er stellt eine Verordnung häuslich Krankenpflege aus
- Diese Verordnung muß bei der Kasse zur Genehmigung eingereicht werden
Ihre Kasse übernimmt unter folgenden Voraussetzungen die Kosten für diese Leistungen:
- Bei der Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes durch die Pflege
- Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung wie Spritzen oder Verbände
Der Pflegedienst rechnet dann direkt mit der Krankenkasse ab, so daß für Sie in der Regel keine Kosten entsehen.
Folgende Leistungen können erbracht werden:
Grundpflege: z.B.
- nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Vermeidung von Krankenhausbehandlung
Behandlungspflege: z.B.
- Injektionen i.m. und s.c.( Insulin)
- Verbände und Wundversorgungen
- Verabreichen und herrichten von Medikamenten
- Blutdruckkontrollen
- Blutzuckerkontrollen
- Dekubitusversorgung
- Dauerkatheter- Wechsel und- Versorgung
- Parenterale und enterale Ernährung
- Anus praeter und Tracheostomsversorgung
Hauswirtschaft: z.B.
- Essenszubereitung